Waffenrechtlicher Bedürfnisnachweis

Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen für Sportschützinnen und Sportschützen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen.

Mitgliedschaft & Probezeit

Die Mitgliedschaft im Verein wird in der Regel nach einer Probezeit beschlossen. Während dieser Zeit können neue Schützinnen und Schützen den Verein, die Sicherheitsregeln und den Schießbetrieb kennenlernen.

Für waffenrechtliche Anträge (z. B. Erteilung einer Waffenbesitzkarte) ist eine längerfristige, aktive Teilnahme am Schießsport erforderlich. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Waffengesetz und den jeweiligen Richtlinien der Verbände und Behörden.

Regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb

Grundsätzlich gilt: Das Bedürfnis für Sportschützinnen und Sportschützen knüpft an eine regelmäßige Ausübung des Schießsports an. Maßgeblich sind hier insbesondere die Vorschriften des § 14 WaffG sowie die Auslegung durch Verbände und Waffenbehörden.

Üblich ist, dass über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinweg – gerechnet ab der ersten dokumentierten Trainingsteilnahme – eine regelmäßige Teilnahme nachgewiesen werden muss. Dies kann z.B. durch eine bestimmte Anzahl an Trainingsterminen oder Wettkämpfen pro Jahr erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Anzahl Termine) hängt vom zuständigen Verband und der zuständigen Behörde ab.

Überprüfung des Bedürfnisses

Das waffenrechtliche Bedürfnis wird nicht nur beim erstmaligen Erwerb, sondern auch in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Behörden überprüft. Sportschützinnen und Sportschützen müssen daher auch nach dem Erwerb weiter aktiv am Schießsport teilnehmen, um ihr Bedürfnis zu belegen.

Die Prüfintervalle und die Anforderungen (z. B. Anzahl Trainings- oder Wettkampftermine) können sich ändern. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig bei Verband und Behörde über die aktuell geltenden Vorgaben zu informieren.

Dokumentation im Verein

Für einen eventuellen Bedürfnisnachweis ist eine sorgfältige Dokumentation der Trainingsteilnahmen und Wettkämpfe wichtig. Dies erfolgt in der Regel über Schießbücher, Standaufsichten oder elektronische Systeme. Nur so kann der Verein später Bescheinigungen ausstellen, die von Behörden anerkannt werden.

Nähere Informationen zur vereinsinternen Dokumentation sowie zu Zuständigkeiten (z. B. Sportleitung, Vorstand) erhalten Mitglieder direkt beim Verein.